Gleichstellungs- und Frauförderkonzept IKT 2026-2028
Gleichstellungs- und Frauenförderkonzept
Zentralinstitut für Katholische Theologie (IKT)
2026-2028
Beschluss des Institutsrats: 14.01.2026
Einleitung
Das Zentralinstitut weiß sich den universitären Maßgaben zur Frauenförderung und familienfreundlichen Hochschule verpflichtet.
Das IKT versteht Gleichstellung als eine kontinuierliche Aufgabe. Dazu gehört neben der Einhaltung von entsprechenden Regelungen bei Personalfragen auch die regelmäßige und zugleich situationsbezogene Reflexion von Herausforderungen und konkreten Formen der Frauenförderung sowie von impliziten und strukturellen Diskriminierungsformen.
Unter struktureller gruppenbezogener Diskriminierung wird hier insbesondere jede Diskriminierung von Menschen aufgrund des (zugeschriebenen) Geschlechts, sexueller Orientierung und Identität, sozial-ökonomischer Herkunft, ethnischer und rassistischer Zuschreibungen, physischer und psychischer Einschränkungen, chronischer Erkrankungen und Behinderung verstanden.