Humboldt-Universität zu Berlin - Digitales Prüfen

Wahlrecht bei Fernaufsichtsprüfungen

 

Folgende Informationen sind wichtig für eine umfassende Unterrichtung der Studierenden:

  • Prüfungsform: digitale Fernklausur, mündliche / praktische / multimediale Fernaufsichtsprüfung
  • Prüfungstermin: Datum, Uhrzeit, Dauer
  • Authentifizierung: gültiger amtlicher Lichtbildausweis und/ oder persönlich bekannt
  • Notwendige Technik: eigener Rechner, Kamera, Mikrofon, stabiles Internet, ggf. Software, z. B. Prüfungssystem (e-pruefungen.hu-berlin.de)
  • Ergänzende Hinweise zur Technik, z. B. kein Tablet, Telefon für Notfälle
  • Datenschutz: Pflicht zu Bild- und Tonübertragung, virtueller Hintergrund möglich, keine separaten Räume für jeden Prüfling in der Videokonferenz, kein Dritter im Raum erlaubt, ggf. Installation folgender Software nötig: …
  • Geplante Alternative zur Fernaufsichtsprüfung: Prüfungsform, Prüfungstermin, ggf. Ort
  • Letzter Tag zur Ausübung des Wahlrechts: …

 

Hinweis: Das Wahlrecht muss der Student bzw. die Studentin aktiv ausüben. Andernfalls erfolgt eine automatische Zuweisung zur Fernaufsichtsprüfung. Das Wahlrecht kann nach dem Ende der Frist nicht mehr ausgeübt werden. Die rechtlichen Bestimmungen der ZSP-HU zu Täuschung (§ 111) und Nachteilsausgleich (§ 109) gelten bei Fernaufsichtsprüfungen unverändert.