Humboldt-Universität zu Berlin - Zentralinstitut für Katholische Theologie (IKT)

Sonderinformationen wg. Corona

Stand 04.07.2022

Wie kann ich Unterlagen einreichen?

Bitte geben Sie Ihre Dokumente nicht persönlich im Prüfungsbüro ab, sondern übersenden Sie Formulare (Modulbögen, ärztliche Atteste, Anrechnungen oder Ähnliches) per Scan an pruefungsbuero.ikt.bit@hu-berlin.de

Atteste müssen per Post nachgereicht werden. Schicken Sie diese bitte an: Humboldt-Universität zu Berlin, Berliner Institut für Islamische Theologie, Prüfungsbüro, Unter den Linden 6, 10099 Berlin. Für Modulbögen reicht der Versand per Email aus.

Sofern Sie schriftliche Arbeiten abgeben möchten, schicken Sie diese bitte ebenfalls per Post oder nutzen Sie dafür den HU-Nachtbriefkasten in der Ziegelstraße 12/13. Dieser wird von der Poststelle einmal täglich geleert. Bitte beachten Sie, dass Sie die Umschläge mit einer Adresse versehen.

Finden Präsenzprüfungen statt?

Auch im Sommersemester finden Präsenzprüfungen unter Einhaltung der Hygieneregeln und Mindestabstände statt. Bitte beachten Sie die geltenden Bedingungen zur Durchführung von Präsenzprüfungen. In allen Lehrveranstaltungen, Praxisformaten und Prüfungen gilt die Empfehlung zum Bedecken von Mund und Nase mit einer FFP2-Maske oder einer Maske vergleichbaren Standards (KN95/N95/KF94).

Kann ich von meiner Prüfung aufgrund der aktuellen Gefährdungslage zurücktreten?

Der Rücktritt von einer Prüfung ist im Sommersemester 2022 bis zu einer Woche vor dem Prüfungstermin möglich. Bitte beachten Sie, dass der sanktionslose Rücktritt bis unmittelbar vor der Prüfung für neu angemeldete Prüfungen nicht mehr möglich ist. Der kurzfristige Rücktritt von einer Prüfung ist lediglich im Krankheitsfall (Nachweis mittels Attests) oder aus einem anderen wichtigen Grund möglich. Über die Anerkennung eines Grundes für einen kurzfristigen Rücktritt entscheidet der Prüfungsausschuss. Jeder Rücktritt von einer Prüfung ist gegenüber dem Prüfungsbüro schriftlich zu erklären.

Ich gehöre zu einer besonders gefährdeten Risikogruppe. Soll ich dennoch an Prüfungen teilnehmen?

Nein. Personen, die zu einer gefährdeten Risikogruppe gehören (z.B. aufgrund einer Atemwegserkrankung) und nicht vollständig geimpft oder genesen sind, wird dringend dazu geraten, nicht an den Prüfungen teilnehmen. Diese Personen haben die Möglichkeit, auf Antrag einen Nachteilsausgleich gemäß §109 ZSP-HU gewährt zu bekommen und die Prüfung in einer alternativen Form oder zu einem alternativen Zeitpunkt abzulegen. Bitte beraten Sie sich hierzu rechtzeitig vor der regulären Prüfung mit dem Prüfungsbüro.

Werden die Fristen für Abschluss- und Hausarbeiten verlängert?

Für das Sommersemester 2022 gilt keine entsprechende Regelung.

Ich habe eine Prüfung nicht bestanden. Kann ich diese Prüfung wiederholen?

Prüfungen, die im Sommersemester 2022 abgelegt und nicht bestanden werden, gelten gemäß § 126b BerlHG als nicht unternommen. Im Falle des unentschuldigten Fernbleibens einer Prüfung, der Fristversäumnis oder im Falle einer Täuschung gilt diese Regelung nicht. In diesen Fällen gilt die Prüfung als nicht bestanden.

Wo finde ich weitere Informationen zu aktuellen Regelungen an der HU?

Aktuelle Fragen und Antworten für Studierende zu den Sofortmaßnahmen gegen die Coronavirus-Verbreitung an der HU finden Sie unter https://www.hu-berlin.de/de/pr/coronavirus-informationen/faq-studierende. Die Inhalte werden regelmäßig aktualisiert.